Artengo International – Art Trading, Exhibition and Gallery Organization (im Folgenden Artengo genannt) stellt Kunden, in der Regel Künstler/innen Kunstinteressenten Dienstleistungen zur Vermittlung und zur Organisation von Kunstausstellungen und Events zur Verfügung.
Für die Inanspruchnahme der Dienste von Artengo schließen der Kunde/in und Artengo einen Dienstleistungsvertrag in dem Art, Umfang und Zeit des Auftrages/der Tätigkeit im Wesentlichen beschrieben sind. Diese Dienstleistungen stellt Artengo dem Künstler/in in Rechnung. Die Kosten richten sich nach Umfang und Art der Tätigkeiten und sind im Vertrag festgelegt.
Bedingungen, Vereinbarungen, Art und Umfang der Dienstleistungen werden grundsätzlich abgesprochen und festgelegt, bevor Aktivitäten seitens des Kunden/in oder Artengo begonnen werden. Treten neue Situationen oder Veränderungen während eines Auftrages ein, die eine wesentliche Änderung der Bedingungen und Vereinbarungen beinhalten, werden diese zwischen den Vertragsparteien besprochen und neu verhandelt. Kostenänderungen werden dabei berücksichtigt und bei Bedarf ebenfalls neu verhandelt. Erst nach einer Einigung in beiderseitigem Einvernehmen wird der Auftrag fortgesetzt.
Artengo erhält für die Vermittlung einer Kunstausstellung in einer Galerie, einem Museum oder sonstigem Ausstellungsort eine Vermittlungsprovision im Falle des Zustandekommens einer Ausstellung. Die Höhe der Vermittlungsprovision richtet sich nach der Höhe des Ausstellungswertes. Dies sind in der Regel 4,25 % des Ausstellungswertes.
Wird ein Kunstobjekt während einer Ausstellung, die von Artengo an eine Galerie, Ausstellungshaus, Museum o.ä. vermittelt wurde, verkauft, erhält Artengo eine Vermittlungsprovision von 10% des Endverkaufspreises des/der verkauften Kunstobjekte/s. Dies gilt auch für Verkäufe von Objekten des/der vermittelten Künstlers/in durch den/die Verkäufer/in in den danach folgenden 16 Wochen. Gleiches gilt auch für den Fall in dem zu späteren Zeitpunkten erneut Ausstellungen (Gemeinschafts- und Einzelausstellungen) zwischen den gleichen Vertragsparteien stattfinden.
Wird ein Kunstobjekt während einer Ausstellung die von Artengo selbst ausgerichtet und durchgeführt wurde verkauft, erhält Artengo 25 % Vermittlungsprovision des Endverkaufspreises. Es werden ebenso 25 % Verkaufsprovision berechnet für Verkäufe von Objekten des ausgestellten Künstlers / der ausgestellten Künstlerin in den danach folgenden 16 Wochen nach Beendigung der Ausstellung, die durch direkte oder indirekte Vermittlung zustande gekommen sind oder in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausstellung entstanden sind. Gleiches gilt auch für den Fall, in dem zu späteren Zeitpunkten erneut Ausstellungen (Gemeinschafts- und Einzelausstellungen) zwischen den gleichen Vertragsparteien stattfinden. Organisation und Aufbau von Ausstellungen werden gesondert als Dienstleistungen berechnet (siehe §3).
2.1
Aufträge mit geringem Zeitaufwand bis maximal 9 Stunden, werden in der Regel mit Stundensätzen berechnet. Aufträge über einen Zeitraum von mehr als 9 Stunden bis maximal 12 Stunden werden mit Tagessätzen berechnet. Für Aufträge über einen längeren Zeitraum und umfangreicherem Auftragsvolumen, wie z.B. Organisation einer kompletten Ausstellung, wird ein fester Betrag vereinbart.
2.2
Die Bezahlung für Stunden- und Tagesaufträge erfolgt in bar unmittelbar nach Beendigung des Auftrags an Artengo. Bei Aufträgen über einen längeren Zeitraum und umfangreicheres Auftragsvolumen sind Teilbeträge in Voraus- und Abschlagszahlungen vom Auftraggeber an Artengo in bar oder per Überweisung zu zahlen. Nach Beendigung des Auftrages wird der ausstehende Restbetrag innerhalb einer Woche bar oder per Überweisung beglichen.
2.3
Vermittlungsprovisionen werden innerhalb einer Woche nach Vertragsannahme zwischen den Vertragsparteien Künstler/in und Aussteller/in (Galerie, Museum, etc.) an Artengo gezahlt. Diese können sowohl vom Künstler/in und/oder auch vom Aussteller/in gezahlt werden.
2.4
Die Höhe der Kostensätze ist abhängig von der aktuellen wirtschaftlichen Situtation in den jeweiligen Ländern. Sie werden mit dem Kunden zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen vereinbart. Erbrachte Leistungen und Verkäufe werden in Europa in Euro berechnet; in Nord- und Südamerika in US Dollar.
2.5
Erfüllungsort ist der Sitz der Unternehmensberatung Herbert M Ludwig, 66636 Tholey/Theley, Deutschland; Amtsgericht 66606 St. Wendel, Deutschland.
3.1
Bei einem Arbeitsaufwand bis max 9 Stunden wird die tatsächliche Arbeitszeit je Stunde berechnet, eine angefange halbe Stunde wird bis zur halben, bzw. vollen Stunde aufgerundet.
3.2
Bei mehr als 9h bis max 12 h pro Arbeitstag wird ein vereinbarter Tagessatz berechntet.
3.3
Bei mehrtägigen Aufträgen wird ein Festpreis für den gesamten Auftrag vereinbart.
3.4
Die Vermittlungsprovision für die Vermittlung einer Ausstellung beträgt 4,25 % des Gesamtausstellungswertes.
3.5
Die Vermittlungsprovision für den Verkauf von Kunstobjekten, die durch Galerien, sonstige Aussteller oder sonstige Vermittler getätigt wurden, beträgt 10 % des Endverkaufspreises.
3.6
Die Vermittlungsprovision beim Verkauf von Kunstobjekten während Ausstellungen, die von Artengo für den Künstler / die Künstlerin organisiert wurden, beträgt 25 % des Endverkaufspreises. Für Verkäufe von Objekten des ausgestellten Künstlers / der Künstlerin, die in den danach folgenden 16 Wochen nach Beendigung der Ausstellung durch direkte oder indirekte Vermittlung zustande gekommen sind oder in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausstellung entstanden sind, sind ebenfalls 25 % Verkaufsprovision an Artengo zu zahlen.
Die Vermittlungsprovision für den Verkauf von Kunstobjekten, die durch Galerien, sonstige Aussteller oder sonstige Vermittler durch reine Vermittlung/Kontaktherstellung oder ähnliches durch Artengo zwischen dem Künstler / der Künstlerin und dem Käufer außerhalb einer Ausstellung entstanden ist, beträgt 10 % des Endverkaufspreises.
3.7
Die Vermittlungsprovision bei Verkauf von Kunstobjekten während Ausstellungen, die von Artengo für den Künstler / die Künsterin organisiert wurden, beträgt 25 % des Endverkaufspreises. Für Verkäufe von Objekten des ausgestellten Künstlers / der Künstlerin, die in den danach folgenden 16 Wochen nach Beendigung der Ausstellung durch direkte oder indirekte Vermittlung zustande gekommen sind oder in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausstellung entstanden sind, sind ebenfalls 25 % Verkaufsprovision an Artengo zu zahlen.
3.8
Anfallende Kosten für Material (z.B. Verpackungen, Photoprints, Druckkosten, etc.), Transport (Kfz-Kosten, Maut, etc.) und Spesen (Verpflegungs- und Übernachtungskosten bei mehrtägigen Aufträgen die außerhalb einer Distanz von 50 km des Wohnortes von Artengo liegen) werden gesondert berechnet und dem/der Künstler/in in Rechnung gestellt.